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Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision befinden sich in der letzten Phase ihrer Psychotherapie-Ausbildung. Zum ordnungsgemäßen Abschluss sind noch 600 Therapiestunden mit Klient*innen und 120 Supervisionsstunden nachzuweisen, sowie die Masterthese zu erbringen und die Abschlussprüfung zu absolvieren.

Um eine hohe Qualität der Psychotherapie sicherzustellen, sind sie verpflichtet, sich mit Fragen und Problemen periodisch an erfahrene Psychotherapeut*innen, sogenannte Supervisor*innen, zu wenden, die sie beraten.

Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision (manchmal wird dies auch unzulässigerweise abgekürzt als „i.A.u.S.“) bieten ihre Leistungen meist günstiger an, es besteht dafür aber keine Möglichkeit, einen Kostenzuschuss von der Krankenkasse zu erhalten.

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